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Griechenlandsolidarität -Unternehmenskredite Griechenland: Wohlstand und Arbeit für alle


Hier wird ein Gesetz zur Griechenland-Solidarität vorgeschlagen, das sich in eine allgemeine Neuge-staltung des Geldwesens in Europa eingliedert. Dabei sollen sich die entstehenden Gesetze zum neuen Geldwesen u. a. in folgende allgemeine Regeln einordnen: 1. Aufgabe der Zentralbanken (EZB) ist, der Volkswirtschaft Geldmittel zur Verfügung zu stellen und den Geldfluss zu optimieren, damit die Wirtschaft möglichst optimal die Le-bensbedürfnisse der Allgemeinheit und der individuellen Menschen erfüllt. 2. Sie (EZB) ist Teil der demokratischen Institutionen und dem Souverän d. h. der Rechts-gemeinschaft der Völker der EU verpflichtet. 3. In dem Sinne stellt sie gleichberechtigten Zugang zu finanziellen Mitteln sicher unab-hängig von Rasse, Geschlecht, Religion oder ethischer Herkunft sowie individuell per-sönlichen Orientierungen insbesondere zur Ermöglichung von unternehmerischen Tä-tigkeiten und Initiativen (Sicherstellung von Zugang zu Unternehmenskapital) sowie zur Deckung der menschlichen Lebensbedürfnisse. 4. Sie schöpft das notwendige Notenbankgeld originär selbst und stellt es nach Maßgabe Ihrer wirtschaftlichen Beobachtungen über die Geschäftsbanken der Realwirtschaft zur Verfügung. 5. Zu ihrer Arbeit gehören Maßnahmen, um die Inflation in geeigneten Grenzen zu halten. 6. Abgrenzung: Es obliegt zukünftig nicht den Regierungen oder Parlamenten Geldfluss zu erzeugen. Zum neuen Geldsystem gehört im Wesentlichen auch, dass Staatshaushalte ausgeglichen zu führen sind; Verschuldungen öffentlicher Haushalte sind nicht erlaubt. Sollte eine Regierung meinen, sie müsse mehr ausgeben, als sie einnimmt, so hat die Finanzierung ausschließlich über eine zinsfreie Allokation durch die Zentralbank zu er-folgen. Es obliegt der Zentralbank festzulegen, in welcher Höhe eine Allokation stattfin-den kann, damit das in 1. genannte Ziel der Deckung der wirtschaftlichen Bedürfnisse langfristig im Gleichgewicht erfüllt wird, z. B. unter Wahrung einer förderlichen Inflati-onsrate. 7. Die Regierung ist gegenüber der EZB nicht weisungsbefugt.

Pilotprojekt Unternehmenskredite Griechenland: Wohlstand und Arbeit für alle Der Gesetzesvorschlag für das Griechenland-Selbstentwicklungsprojekt lautet: Zinsfreie Unternehmenskredite für Unternehmen. Für unternehmerische Investitionen, die der Deckung von wirtschaftlichem Bedarf dienen (gleichwohl Inland wie Ausland), stellt die EZB zins-freies Notenbankgeld zur Verfügung solange der griechische Staat einen ausgeglichenen Staats-haushalt aufweist. In dem Fall stellt die EZB der Griechischen Regierung einen zinsfreien Kredit zur Ablösung der im jeweiligen Jahr fälligen Staatsanleihen zur Verfügung. Neue Anleihen dürfen nicht aufgenommen werden. Laufzeit der Unternehmenskredite: je nach Maßgabe 10 bis 30 Jahre. Lauf-zeit der Ablösungskredite an den Staat: 10 Jahre. Das Projekt wird dann gebremst oder gestoppt, wenn die Inflationsrate mehr als sechs Monate über 4% liegt. Die Garantieleistungen zur Sicherstellung des Geldrücklaufs obliegen den Geschäfts-banken. Der maximale Gesamtzinssatz für den Endkunden darf 2% nicht überschreiten. Alternativ zur Zinsfinanzierung haben die Geschäftsbanken auch die Möglichkeit, Ihre tatsächlichen Verwal-tungs- und Absicherungskosten in Anrechnung zu bringen (sofern sie 2% der Gesamtkreditsumme an die Bank nicht überschreiten). Der freie Bankenwettbewerb bleibt gewährleistet.

Wie man schnell feststellen kann, werden zur Umsetzung dieser Forderung mehrere Gesetze und Regelwerke auf EU-Ebene benötigt. Diese sind in dem Sinne umzusetzen.


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