+1

Schluß mit Abgabenvollstreckung


Die Organisation "Geldhahn zu", bzw. Debt Strike Ltd. (siehe geldhahn-zu.de/wir-ueber-uns/impressum) schlägt vor:

Behörden, insbesondere Finanzämter dürfen nur noch Bescheide vollstrecken, die rechtskräftig sind. Die Rechtskraft wird im Falle des Widerspruchs von einem Bürgergericht festgestellt, welches mehrheitlich mit Steuerzahlern besetzt ist.

Begründung: Die Möglichkeit für Behörden, insbesondere Finanzämter, ihre Bescheide sofort zu vollstrecken, also bevor sie von einem unabhängigen Gericht geprüft worden sind, wird in der Praxis der Behörden regelmäßig missbraucht bis zur Existenzvernichtung von Personen und Unternehmen. Die Missbrauchsgefahr wird zwecks Generierung von Steuereinnahmen zur Banken- und Bürokratierettung größer werden. Die bisherigen Kontrollen reichen nicht aus, weswegen den Profiteuren der Steuereintreibungen auch an dieser Stelle der Geldhahn vom Volk etwas zugedreht werden muss.


Diskussionen

Bisher wurden keine Argumente hinzugefügt.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.